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   VGH Bayern, 11.08.2003 - 23 CS 03.1760   

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https://dejure.org/2003,33889
VGH Bayern, 11.08.2003 - 23 CS 03.1760 (https://dejure.org/2003,33889)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.08.2003 - 23 CS 03.1760 (https://dejure.org/2003,33889)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. August 2003 - 23 CS 03.1760 (https://dejure.org/2003,33889)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerspruch gegen den Herstellungsbeitragsbescheid für die öffentliche Wasserversorgungsanlage; Nichterfassung einer Grundstücksfläche mangels separater Bebaubarkeit; Annahme einer wirtschaftlichen Einheit; Anwendung des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Ansbach, 07.05.2009 - AN 1 S 09.00589

    Nacherhebung bei Geschossflächenmehrung, Zulassung eines Carports in den

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, in dem nur eine überschlägige Prüfung der Sach- und Rechtslage stattfinden kann, grundsätzlich von der materiellen Gültigkeit einer Norm auszugehen, sofern nicht ausnahmsweise Gründe, die die Annahme der Nichtigkeit rechtfertigen, offen zu Tage treten (vgl. Beschlüsse vom 28.11.2005 - 23 CS 05.1804, vom 9.12.2003 - 23 CS 03.2903, vom 11.8.2003 - 23 CS 03.1760 und vom 6.11.2002 - 23 CS 02.2091).
  • VGH Bayern, 28.08.2003 - 23 CS 03.2169

    Festsetzung eines Verbesserungsbeitrages für den Neubau einer Kläranlage;

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  • VG Ansbach, 25.08.2009 - AN 1 S 09.01324

    Duldungsbescheid; Insolvenz des Beitragsschuldners; Einwendungen gegen den

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschlüsse vom 28.11.2005 -23 CS 05.1804, vom 29.7.2004 -23 CS 04.1167, vom 9.12.2003 - 23 CS 03.2903, vom 11.8.2003 -23 CS 03.1760,vom 6.11.2002 -23 CS 02.2091 und vom 18.2.2002 -23 ZS 01.3138, GK 2002 Nr. 128) ist nämlich im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes von der Gültigkeit einer Rechtsnorm auszugehen, wenn nicht ausnahmsweise Gründe, die die Annahme der Nichtigkeit rechtfertigen, offen zu Tage treten.
  • VG Ansbach, 20.09.2012 - AN 1 S 12.01127

    Unzulässige Versagung des Abzugs von Gartenwasser bei der Festsetzung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, in dem nur eine überschlägige Prüfung der Sach- und Rechtslage stattfinden kann, grundsätzlich von der materiellen Gültigkeit einer Norm auszugehen, sofern nicht ausnahmsweise Gründe, die die Annahme der Nichtigkeit rechtfertigen, offen zu Tage treten (vgl. Beschlüsse vom 28.11.2005 - 23 CS 05.1804, vom 9.12.2003 - 23 CS 03.2903, vom 11.8.2003 - 23 CS 03.1760 und vom 6.11.2002 - 23 CS 02.2091).
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